Besuch nur mit FFP2-Maske
Laut der Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach §28b Absatz 1 müssen
Besuchspersonen in Kliniken weiterhin FFP2-Maske tragen. Ein Coronatest ist seit 1.3. nicht mehr erforderlich. Ansonsten gelten unsere hier verlinkten Besuchsregelungen.