Besuchsregeln seit 1.3.
Weiterhin Eigenerklärung für Coronatest und FFP2-Maske
Aufgrund des örtlichen Infektionsgeschehens sind an der Klinik Mallersdorf zusätzlich zur bundesrechtlich vorgeschriebenen FFP2-Maske für Besuchspersonen weiterhin Coronatests mit Eigenerklärung erforderlich: siehe Besuchsregelungen. Trotz gesetzlicher Lockerungen macht die Klinik auf Beschluss des Pandemiegremiums aktuell von ihrem Hausrecht Gebrauch, um für die Sicherheit von Patient*innen und Personal zu sorgen.