Kreisklinik Bogen
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Entlassung

Für einen runden Abschluss Ihres Klinikaufenthaltes sorgen wir schon bei der Entlassungsplanung dafür, dass alles für Ihr weiteres Wohl geregelt ist.

Entlassungsuhrzeit

Damit Sie Ihre Heimreise gut organisieren können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei stationärem Aufenthalt die Entlassung in der Regel bis 10:00 Uhr erfolgt. Bis dahin steht Ihnen noch Ihr Patientenzimmer zur Verfügung, bei noch ausstehender Visite selbstverständlich auch länger. Im Anschluss nutzen Sie bitte gern unsere Sitzgelegenheiten im Foyer bzw. je nach Öffnungszeiten auch unseren Kiosk mit Cafeteria oder Snack- und Getränkeautomaten im Erdgeschoß für ggf. weitere Verpflegung, falls Sie länger auf Ihre Abholung warten müssen.

Abschlussgespräch

Vor Ihrer Entlassung bespricht der Stationsarzt in einem Abschlussgespräch die Möglichkeiten zur Weiterbehandlung und gibt außerdem Hinweise, um einer erneuten Erkrankung vorzubeugen. Bei Fragen hinsichtlich Behandlung, Therapie, Pflege und Weiterversorgung helfen Ihnen die betreuende Pflegefachkraft, der betreuende Stationsarzt sowie die Fachkraft für Pflegeüberleitung gerne weiter.

Entlassmanagement

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.

Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse könnenvon dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen.

Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus.

Diese kann mittels einer Einwilligungserklärung (Beispiel) erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Entlassungspapiere

Für optimale Weiterbehandlung nach Klinikaufenthalt, erhält der weiterbehandelnde Fach- oder Hausarzt einen Arztbrief, darin enthalten:

  • alle wichtigen Informationen über Ihre Erkrankung
  • im Haus durchgeführten Behandlungen
  • Empfehlungen zur weiteren Therapie

Nichts vergessen?

Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle persönlichen Gegenstände eingepackt haben. Kontrollieren Sie bitte Schrank, Nachtkästchen, ggf. Safe, Bett, Steckdosen (Ladekabel!) sowie Nasszelle.

Vergessen Sie nicht, Ihre gegebenenfalls an der Rezeption deponierten Wertgegenstände abzuholen.

Rückerhalt von Telefonguthaben

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonkarte an den dafür vorgesehenen Automaten abzugeben. Dort erhalten Sie die Pfandgebühr und nicht aufgebrauchtes Guthaben zurück.

Rückgabe des Patientenfragebogens

Bei Ihrer stationären Aufnahme haben Sie Sie einen Patientenfragebogen erhalten, den Sie anonym oder auch mit Namensnennung ausfüllen können. Wir bitten Sie darin um Ihre Rückmeldung zu den Erfahrungen, die Sie bei uns gemacht haben. So tragen Sie dazu bei, dass wir auch künftig unsere Patienten optimal behandeln und Ihre Wünsche berücksichtigen können.

Zum Ausfüllen können Sie bereits die Zeit Ihres Klinikaufenthalts nutzen.

Für die Rückgabe steht ein Briefkasten rechts neben der Rezeption mit der Aufschrift "Patientenbefragung - Rückgabe" zur Verfügung.

Alternativ erhalten Sie an der Rezeption auf Anfrage einen kostenlosen Rücksendeumschlag, damit Sie den Bogen nachträglich zu Hause auszufüllen und per Post an uns schicken können.

Sollten Sie keinen Fragebogen erhalten oder Ihn verlegt haben, händigen wir Ihnen gern ein neues Exemplar aus bzw. senden es Ihnen auf Anfrage auch postalisch zu.

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

Gesetzliche Zuzahlung

Denken Sie bitte daran, die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu überweisen. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist über die Patientenaufnahme oder die Mitarbeiterinnen der Rezeption möglich.

Bleiben Sie uns auch nach Ihrer Entlassung verbunden!

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch nach Ihrer Entlassung mit uns in Verbindung bleiben, z. B.

Kontakt

Kreisklinik Bogen

Klinik Bogen

Mussinanstraße 8

94327 Bogen

 

Telefon:       09422 822 - 0

Fax:             09422 822 - 280

E-Mail: