Besuchsregeln ab 8. April
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Kliniken noch bis 7.4.2023, ab 8.4.2023, danach gibt es keine Maskenpflicht mehr, da mit dem Ablaufen des Infektionsschutzgesetztes §28b des Bundesministeriums zum 08.04.2023 die letzten Corona-Schutzmaßnahmen fallen.
Weist eine Besuchsperson Anzeichen eines respiratorischen Infektes auf, sollte der Besuch grundsätzlich verschoben werden. Ist dies nicht möglich, ist das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend.
Die Besuchszeiten bleiben weiterhin bei 13-18 Uhr.