Kreisklinik Bogen
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    „Herzlich willkommen.“

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    „Wir sind 365 Tage für Sie da.“

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    „menschlich und kompetent“

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Besuchsregeln ab 8. April

Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Kliniken noch bis 7.4.2023, ab 8.4.2023, danach gibt es keine Maskenpflicht mehr, da mit dem Ablaufen des Infektionsschutzgesetztes §28b des Bundesministeriums zum 08.04.2023 die letzten Corona-Schutzmaßnahmen fallen.

Weist eine Besuchsperson Anzeichen eines respiratorischen Infektes auf, sollte der Besuch grundsätzlich verschoben werden. Ist dies nicht möglich, ist das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend.

Die Besuchszeiten bleiben weiterhin bei 13-18 Uhr.